Aus gegebenem Anlass weisen wir nochmals daraufhin:
Bauschutt mit Anhaftungen oder vermischt mit Dämmwolle oder Asbestzement ist generell von der Entsorgung ausgeschlossen.
Asbest kann in Fensterbänken, Blumenkübeln, Rohren, Dachplatten oder auch Wandplatten/Verkleidungen. enthalten sein.
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