Keine Annahme von Bauschutt mit Verunreinigungen

Aus gegebenem Anlass weisen wir nochmals daraufhin:

Bauschutt mit Anhaftungen oder vermischt mit Dämmwolle oder Asbestzement ist generell von der Entsorgung ausgeschlossen.

Asbest kann in Fensterbänken, Blumenkübeln, Rohren, Dachplatten oder auch Wandplatten/Verkleidungen. enthalten sein.

Peschke Containerdienst GmbH