Fliesen

170103 Fliesen und Keramik und 170107, Gemische aus Fliesen, Ziegel und Beton

Aus physikalischen und chemischen Gründen ( Schadstoffe) eignen sich diese Materialien nicht zum Recycling bzw. Herstellung von Ersatzbaustoffen. Wir müssen diese Materialien in einer zugelassenen Anlage entsorgen.

  • Fliesen und Kacheln
  • Wand und -Deckenputz, Mörtel, Gipsputz, gipshaltige Estriche (Anhydritestrich)
  • Toilettenbecken
  •  Waschbecken (ohne Armatur) (nur keramisch)
    – max. Kantenlänge > 80 cm (ansonsten Übergröße, bitte angeben)
    alle Beton und Ziegelprodukte siehe oben

Wand und -Deckenputze, Fliesen und Bodenbelagskleber, Spachtelmassen, Anstriche, Fugendichtmassen, Feuchtigkeitssperren aus Bitumen, Teer , Ölpapier können Asbest, PCB, PAK, Polychlorierte Biphenyle und andere Schadstoffe enthalten. Gipshaltige Produkte zeichnen sich durch einen hohen Sulfatgehalt aus.

Die neue Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) mit strengen Grenzwerten lässt für diese Bauabfälle kein Recycling mehr zu.

Sollten Sie für ihr Bauvorhaben ein Schadstoffkataster und/oder Entsorgungskonzept erstellt haben, leiten Sie uns dieses für eine weitere Abfallbeurteilung bitte zu.

Schadstoff-Erkundung ist Bauherrenpflicht!

Der Eigentümer oder Bauherr muss sich frühzeitig und umfassend über den Zustand und eventuellen Schadstoffgehalt seines Gebäudes kundig machen. Das ist nach TRGS 524 schon in der Planungsphase vorgeschrieben. Die Erkundungsergebnisse werden in einem Schadstoffkataster dokumentiert. So soll sichergestellt werden, dass ein späterer Auftragnehmer weiß, ob er bei den Bauarbeiten Umgang mit Gefahrstoffen hat.

Bauherren bzw. Eigentümer einer Immobilie, die an Schadstoff-belasteten Bauteilen Arbeiten vornehmen lassen – sind juristisch gesehen „Inverkehrbringer“ von Gefahrstoffen und damit für sämtliche  Rechtsfolgen haftbar. ( GefStoffV )

 

Bitte darauf achten, dass keine Anhaftungen von Tapeten, Teppichen oder ähnliches vorhanden sind.
Sind in Ihrer Bauschutt-Entsorgung andere Materialien oder Verunreinigungen wie Folie, Papier oder Holz enthalten, wird der Abfall als Baustellenabfall abgerechnet.
Was darf nicht mit in den Bauschuttcontainer:
YTONG, Rigips, Fermacell, Heraklit, Glasbausteine Materialien wie Holz, Kunststoffe, Verpackungen, Glaswolle, Glas, Folien, Kabel PVC Rohre, Dachpappe/Metalle und Sonderabfälle wie Asbest, Dämmmaterial usw.
Bei Boden und Bauschutt Containern stellen wir üblicherweise Container mit flacher Ladekante (je nach Bauart ca. 45 cm), damit eine Bohle angelegt und mit der Schubkarre in den Container gefahren werden kann.

Peschke Containerdienst GmbH

Container-Entsorgung-Erdbau