Dachpappe wird bei der Entsorgung ähnlich wie Asphalt grundsätzlich in 2 Kategorien eingeteilt. Unterschieden wird zwischen:
- bituminöser Dachpappe Dachpappe teerfrei EAK 170203
Dachpappe wird seit den 70er Jahren aufgrund krebserregender Stoffe mit Bitumen anstelle von Teer hergestellt.
Bituminöse Dachbahnen sind kein gefährlicher Abfall somit ist kein aufwendiger elektronischer Entsorgungsnachweis notwendig. Dennoch müssen sie separat erfasst werden und dürfen nicht mit anderen Abfällen vermischt werden.
Anhaftungen in geringen Umfang von Holz, Pappe, Kork, Isoliermaterial, ect. sind zulässig.
- keine HBCD-haltigen Materialien
oder 2. teerhaltiger Dachpappe Dachpappe teerhaltig EAK 170303*
Teerhaltige Dachpappe steht unter dem Verdacht krebserregende Stoffe (PAK) zu enthalten. Da es sich hier um gefährlichen Abfall handelt, müssen für die Entsorgung elektronische Begleitpapiere erstellt werden. Auch teerhaltige Dachbahnen
müssen separat erfasst werden und dürfen nicht mit anderen Abfällen vermischt werden.
Anhaftungen in geringen Umfang von Holz, Pappe, Kork, Isoliermaterial, ect. sind zulässig.
- keine HBCD-haltigen Materialien
Sollte die Zuordnung der Dachpappe nicht zweifelsfrei möglich sein ist eine Analyse notwendig. Hierbei und auch bei den notwendigen Entsorgungspapieren sind wir ihnen gerne behilflich. Sprechen sie mit uns.
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