Asbestzement

Asbesthaltige Baustoffe  EAK 170605

  •  Nachtspeicheröfen
  •  Eternitplatten
  •  Asbestzement
  •  Wellfaserzementplatten
  •  Heizstrahler
  •  Wellasbest
  •  Fensterbänke und Blumenkästen aus Asbest
  •  Asbestzementfaserrohre

Die faserförmige Substanz Asbest wurde bis 1993 in viele Baumaterialien verwendet da sie sehr hitzebeständig ist. Asbest kann in Faserzementplatten, Wellfaserzementplatten, Ortgängen und Winkeln von Dach- und Wanderkleidungen, Fassadenplatten, Fensterbänken, Blumenkästen, Asbestzementrohren sowie Nachtspeicheröfen und Heizstrahlern vorhanden sein.
Es darf ausschließlich nur Asbest geladen werden. Auf keinen Fall dürfen andere Abfallarten mit in den Container gelangen.
Asbesthaltige Baustoffe sind nach der deutschen Abfallgesetzgebung als gefährlicher Abfall eingestuft, dem entsprechend gibt es zahlreiche Vorschriften die beim Transport und beim Umgang mit solchen Abfällen eingehalten werden müssen. 

Für den sicheren Umgang mit Asbest sind die „Technischen Regeln für Gefahrstoffe NR. 519“(TRGS 519) geschaffen worden. Hierüber können Sie sich z.B. auf der Internetseite der Bau-Berufsgenossenschaft informieren.

Weitere Informationen erhalten Sie auch von den Gewerbeaufsichtsämtern und den Umweltämtern der Landkreise bzw. Städte. Wir möchten Sie an dieser Stelle „nur“ über den ordnungsgemäßen Transport informieren und Sie bitten die folgend genannten Bedingungen zwingend einzuhalten:
Für jeden Transport sind elektronische Begleitpapiere zu erstellen und die Anlieferung muss beim Entsorger eine Woche vorher angemeldet werden. Wir bekommen beim Entsorger für die Anlieferung ein Zeitfenster von 4 Stunden vorgegeben das zwingend eingehalten werden muss. Der Entsorger stellt immer eine Mindestgebühr für 1 Tonne in Rechnung die wir entsprechen weiter berechnen.

Die Asbestabfälle dürfen nur in zugelassenen und gekennzeichneten BigBags verladen werden. Bitte beachten Sie dass die BigBags nicht UV beständig sind und nach längerer Liegezeit in der Sonne nicht mehr transportiert werden können. Die BigBags sind absolut staubdicht zu verschließen.Sie können bei uns 2 Typen von zugelassenen Verpackungen erhalten:

1. Platten BigBag in den Maßen 2,60 x 1,25 x 0,30 für ganze Platten.
Hierbei ist zu beachten, dass die unteren Lagen aus ganzen Platten bestehen, so dass der Bigbag beim Rausheben nicht einknicken und einreißen kann. Scharfe Kanten sind zu vermeiden. Der BigBag ist bis maximal 30 cm Höhe zu befüllen. Es sind höchstens 20 Platten pro Bigbag zulässig.

2 . BigBag in den Maßen 0,90 x 0,90 x 1,10 für Bruchstücke.
Die Bruchstücke sind so zu verladen dass keine spitzen Kanten den Sack beschädigen können. Der Bigbag ist maximal bis zur Höhe der zu verschließenden Schürze zu befüllen.
Die einzelnen Säcke sind im Container so zu verladen dass sie nicht verrutschen können und die Transportschlaufen frei zugänglich sind. Unsere Fahrer dürfen nur ordnungsgemäß verladene und verpackte Asbestabfälle transportieren und werden den Transport bei offensichtlichen Mängeln ablehnen. Die hierdurch anfallenden Kosten müssen wir Ihnen in Rechnung stellen.

Sollte der Entsorger beim Entladen Verpackungsmängel feststellen und die Annahme verweigern müssen wir ihnen die Asbestabfälle zurückliefern und diese Kosten ebenfalls berechnen. Bei einer Falschanlieferung durch unsachgemäße Verpackung tragen Sie alle strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen.
Beim Umgang mit asbesthaltigen Materialien sollten Sie Schutzkleidung und Atemschutz tragen. Befeuchten Sie Ihren Abfall, vermeiden Sie Staubbildung.

Peschke Containerdienst GmbH
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